Das sind die aktuellen Entscheidungen des G-BA – Teil 1

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Abrechnungstipps von Dr. med. Gerd W. Zimmermann

Der Gemein­same Bundes­ausschuss (G-BA) hat am 16. Januar bzw. 14. Februar 2025 eine Reihe von Beschlüssen gefasst, die demnächst im GKV-Bereich Gültigkeit erlangen und für die Leistungs­abrechnung bzw. Verordnung wichtig sind.

Krebs­vorsorge ab dem 50. Lebens­jahr wird verein­heitlicht

Männer und Frauen haben demnächst gleicher­maßen Anspruch auf zwei Früher­kennungs­koloskopien im Mindest­abstand von zehn Jahren. Dazu erhalten sie im Alter von 50, 55, 60 und 65 eine Einladung zur Früher­kennung auf Darm­krebs von ihrer Kranken­kasse. Entsprechend den Richt­linien für organisierte Krebs­früher­kennungs­programme informieren Ärztinnen und Ärzte außerdem die Versicherten möglichst frühzeitig nach Voll­endung des 50. Lebens­jahres einmalig über das Gesamt­programm zur Früher­kennung des kolorektalen Karzinoms. Die Leistung ist nach der GOP 01740 (116 Punkte, 14,38 Euro) von allen Ärztinnen und Ärzten berechnungs­fähig, die Darm­krebs­früher­kennung und Gesundheits­unter­suchungen durch­führen, also neben Haus­ärztinnen und -ärzten u. a. auch Ärztinnen und Ärzten der Fach­bereiche Gynäkologie und Urologie.

Neu gestaltet wurden außerdem die Intervall­vorgaben für die Durch­führung eines immuno­logischen Tests (iFOBT) auf nicht sichtbares Blut im Stuhl. Wer (zunächst) keine Darm­spiegelung wahrnehmen möchte, kann ab 50 Jahren zukünftig alternativ alle zwei Jahre einen iFOB-Test machen. Bislang kann dieser Test im Alter von 50 bis 54 Jahren jährlich erfolgen, ab dem Alter von 55 Jahren im Zwei­jahres­abstand.

Da die bisher im Ein­heitlichen Bewertungs­maßstab (EBM) vor­handenen Krebs­vorsorge­unter­suchungen unverändert angeboten und durch­geführt werden können, stellt sich das Angebot künftig insgesamt wie folgt dar:

Alter

Geschlecht

Leistungsbeschreibung

Häufigkeit

GOP

Punkte/Euro

20

w

Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen bei der Frau

Jährlich

01760

159/19,71

20

w

Untersuchung zur Früherkennung des Zervixkarzinoms

Jährlich

01761

215/26,65

Im selben Kalenderjahr können die GOP 01760 und 01761 nicht nebeneinander berechnet werden.

35

w

Kombiniertes Primärscreening zur Früherkennung des Zervixkarzinoms:

Alle 3 Jahre

 

 

Zytologische Untersuchung

01762

81/10,04

HPV-Test

01763

168/20,82

35

m/w

Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs

Alle 2 Jahre

01745

253/31,36

45

m

Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen beim Mann

Jährlich

01731

144/17,85

50–70

w

Mammographie-Screening

Alle 2 Jahre

01750

529/65,56

50

m/w

Ausgabe und Weiterleitung eines Stuhlprobenentnahmesystems

Automatisierte quantitative immunologische Bestimmung von okkultem Blut im Stuhl (iFOBT)

Neu:
Alle 2 Jahre

01737

 

01738

57/7,06

 

63/7,81

50

m/w

Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms

Einmalig

01740

116/14,38

50

Neu:
m/w

Koloskopischer Komplex

Zweimal im Abstand von 10 Jahren

01741

1765/218,74

Quelle: EBM, Beschluss des G-BA vom 16.01.2025

Die Neuregelung tritt nach einem entsprechenden Beschluss des Bewertungs­ausschusses (BA) voraus­sichtlich ab dem 1. April 2025 in Kraft. Dabei wird entschieden, inwieweit sich aus dieser Neuerung auch eine Änderung der Bewertung ergibt.

Dr. med. Gerd W. Zimmermann ist Facharzt für Allgemeinmedizin und seit vielen Jahren als Referent sowie Autor zum Thema Leistungsabrechnung nach EBM und GOÄ tätig.