Das sind die aktuellen Entscheidungen des G-BA – Teil 1
Abrechnungstipps von Dr. med. Gerd W. Zimmermann
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. Januar bzw. 14. Februar 2025 eine Reihe von Beschlüssen gefasst, die demnächst im GKV-Bereich Gültigkeit erlangen und für die Leistungsabrechnung bzw. Verordnung wichtig sind.
Krebsvorsorge ab dem 50. Lebensjahr wird vereinheitlicht
Männer und Frauen haben demnächst gleichermaßen Anspruch auf zwei Früherkennungskoloskopien im Mindestabstand von zehn Jahren. Dazu erhalten sie im Alter von 50, 55, 60 und 65 eine Einladung zur Früherkennung auf Darmkrebs von ihrer Krankenkasse. Entsprechend den Richtlinien für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme informieren Ärztinnen und Ärzte außerdem die Versicherten möglichst frühzeitig nach Vollendung des 50. Lebensjahres einmalig über das Gesamtprogramm zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms. Die Leistung ist nach der GOP 01740 (116 Punkte, 14,38 Euro) von allen Ärztinnen und Ärzten berechnungsfähig, die Darmkrebsfrüherkennung und Gesundheitsuntersuchungen durchführen, also neben Hausärztinnen und -ärzten u. a. auch Ärztinnen und Ärzten der Fachbereiche Gynäkologie und Urologie.
Neu gestaltet wurden außerdem die Intervallvorgaben für die Durchführung eines immunologischen Tests (iFOBT) auf nicht sichtbares Blut im Stuhl. Wer (zunächst) keine Darmspiegelung wahrnehmen möchte, kann ab 50 Jahren zukünftig alternativ alle zwei Jahre einen iFOB-Test machen. Bislang kann dieser Test im Alter von 50 bis 54 Jahren jährlich erfolgen, ab dem Alter von 55 Jahren im Zweijahresabstand.
Da die bisher im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vorhandenen Krebsvorsorgeuntersuchungen unverändert angeboten und durchgeführt werden können, stellt sich das Angebot künftig insgesamt wie folgt dar:
Alter | Geschlecht | Leistungsbeschreibung | Häufigkeit | GOP | Punkte/Euro |
20 | w | Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen bei der Frau | Jährlich | 01760 | 159/19,71 |
20 | w | Untersuchung zur Früherkennung des Zervixkarzinoms | Jährlich | 01761 | 215/26,65 |
Im selben Kalenderjahr können die GOP 01760 und 01761 nicht nebeneinander berechnet werden. | |||||
35 | w | Kombiniertes Primärscreening zur Früherkennung des Zervixkarzinoms: | Alle 3 Jahre |
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Zytologische Untersuchung | 01762 | 81/10,04 | |||
HPV-Test | 01763 | 168/20,82 | |||
35 | m/w | Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs | Alle 2 Jahre | 01745 | 253/31,36 |
45 | m | Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen beim Mann | Jährlich | 01731 | 144/17,85 |
50–70 | w | Mammographie-Screening | Alle 2 Jahre | 01750 | 529/65,56 |
50 | m/w | Ausgabe und Weiterleitung eines Stuhlprobenentnahmesystems Automatisierte quantitative immunologische Bestimmung von okkultem Blut im Stuhl (iFOBT) | Neu: | 01737
01738 | 57/7,06
63/7,81 |
50 | m/w | Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms | Einmalig | 01740 | 116/14,38 |
50 | Neu: | Koloskopischer Komplex | Zweimal im Abstand von 10 Jahren | 01741 | 1765/218,74 |
Quelle: EBM, Beschluss des G-BA vom 16.01.2025
Die Neuregelung tritt nach einem entsprechenden Beschluss des Bewertungsausschusses (BA) voraussichtlich ab dem 1. April 2025 in Kraft. Dabei wird entschieden, inwieweit sich aus dieser Neuerung auch eine Änderung der Bewertung ergibt.

Dr. med. Gerd W. Zimmermann ist Facharzt für Allgemeinmedizin und seit vielen Jahren als Referent sowie Autor zum Thema Leistungsabrechnung nach EBM und GOÄ tätig.