Apotheken bemängeln fehlende Medikationspläne bei Dj-Vermerken

      Newsletterbeitrag     Korrekte Verord­nung

Seit Ende 2020 muss auf Verordnungen von verschreibungs­pflichtigen Arznei­mitteln eine Dosier­angabe erfolgen – korrekt angegeben wird diese aus Apotheken­sicht jedoch noch zu selten. Das Problem: Zu oft werde das Kürzel »Dj« auf einem Rezept vermerkt, obwohl ein entsprechender Medikations­plan fehle, wie eine aktuelle Umfrage der Arznei­mittel­kommission der Deutschen Apotheker (AMK) ergab. Das Fazit der Befragung: Eine konkrete Dosierungs­angabe könne die Arznei­mittel­therapie­sicherheit (AMTS) verbessern, die Angabe »Dj« eher nicht.

Prinzipiell existieren zwei Möglichkeiten, die Dosierangabe auf einem Rezept zu vermerken: entweder über die konkrete Dosierungs­angabe für das jeweilige Arznei­mittel, beispiels­weise »1–0–1«, oder über das Kürzel »Dj«. Letzteres soll nur dann vermerkt werden, wenn der Patientin oder dem Patienten eine schriftliche Dosier­anweisung (Medikations­plan) ausgehändigt wurde. Fehlt dieser, müssen Apothekerinnen und Apotheker intensiv zur Medika­tion beraten, um die AMTS nicht zu gefährden.

Weitere Informationen zu Dosierungs­angaben auf dem Rezept liefert unsere Praxis­hilfe „Dosierung auf dem Rezept“.

» Zur Praxishilfe

Quelle: https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/detail/dosierungsangabe-auf-rezept-kann-die-arzneimitteltherapiesicherheit-verbessern/ (zuletzt abgerufen 30.04.2024)